Selbstständigkeit 8 Minuten Lesezeit

Als Physiotherapeut selbstständig machen – die Voraussetzungen im Einzelnen

Die Berufserlaubnis ist der einzige Punkt auf dieser Liste, der schon erledigt ist. Alles andere beginnt am Tag der Aufnahme – und vier Fristen laufen ab genau diesem Tag, ohne dass jemand Sie darauf hinweist.

Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen, haben Sie seit Ihrer staatlichen Prüfung. § 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes knüpft sie an die bestandene Prüfung, an Zuverlässigkeit, an gesundheitliche Eignung und an ausreichende Deutschkenntnisse. Das ist der einzige Punkt auf dieser Liste, der schon erledigt ist.

Alles Weitere beginnt an dem Tag, an dem Sie die Tätigkeit tatsächlich aufnehmen. Vier Fristen laufen ab genau diesem Tag, ohne dass jemand Sie darauf hinweist. Die kürzeste ist eine Woche lang.

Freiberuflich – bis zu dem Tag, an dem Sie etwas verkaufen

§ 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG zählt die freien Berufe namentlich auf, und in dieser Aufzählung stehen die „Krankengymnasten” – das Steuerrecht arbeitet bis heute mit der Bezeichnung, die das Masseur- und Physiotherapeutengesetz abgelöst hat. Das erspart Ihnen die Anmeldung bei der Gemeinde und die Gewerbesteuer, und der Gewinn darf nach § 4 Absatz 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt werden. Auch die Gewerbeordnung hält sich heraus: § 6 Absatz 1 GewO nimmt „die Ausübung der ärztlichen und anderen Heilberufe” aus ihrem Anwendungsbereich heraus.

Gewerblich wird es an zwei Stellen. Die erste ist der Verkauf: Tapes, Bandagen, Faszienrollen, Nahrungsergänzung. Wer Waren umsetzt, treibt Handel, und Handel ist kein freier Beruf. Die zweite sind Angebote ohne Heilbehandlungscharakter – Wellnessmassagen, offene Kurse, Training, das niemand verordnet hat.

In der Einzelpraxis bleibt das beherrschbar, solange beide Bereiche getrennt aufgezeichnet werden und der gewerbliche Gewinn unter dem Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 GewStG bleibt. In der Gemeinschaftspraxis wird es teuer: § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG erklärt die Tätigkeit einer Personengesellschaft in vollem Umfang für gewerblich, sobald sie auch gewerbliche Einkünfte bezieht – „unabhängig davon, ob … ein Gewinn oder Verlust erzielt wird”. Das Verkaufsregal im Wartebereich kann in einer GbR die gesamten Behandlungserlöse gewerbesteuerpflichtig machen. Der Steuerberater gehört an den Tisch, bevor das Regal steht.

Umsatzsteuerfrei ist die Heilbehandlung, nicht der Beruf

§ 4 Nummer 14 Buchstabe a UStG befreit „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als … Physiotherapeut … durchgeführt werden”. Der Beruf steht im Gesetz, befreit wird aber die einzelne Leistung. Eine Rolle Tape wird nicht dadurch steuerfrei, dass eine Physiotherapeutin sie über den Tresen reicht.

Die Faustregel „ohne Verordnung fällt Umsatzsteuer an” ist zu grob. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes „bei Vorliegen einer medizinischen Indikation eine steuerfreie Heilbehandlung sein” kann (Urteil vom 26. August 2014, XI R 19/12). Maßgeblich ist die Indikation; ein fehlendes Rezept allein entscheidet nichts. Fehlt die Indikation, ist die Leistung steuerpflichtig, und der Warenverkauf ist es ausnahmslos.

Ein Detail, das in Gründungsplanungen fast immer fehlt: Für die Kleinunternehmergrenze zählen die steuerfreien Behandlungsumsätze nicht mit. § 19 Absatz 2 UStG rechnet die nach § 4 Nummer 11 bis 29 steuerfreien Umsätze aus dem Gesamtumsatz heraus. Bleiben die steuerpflichtigen Umsätze im Vorjahr unter 25.000 und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, können Sie Kleinunternehmer sein, auch wenn die Praxis ein Vielfaches umsetzt.

Die drei Sozialversicherungen, die niemand für Sie anmeldet

Der teuerste Irrtum in diesem Beruf entsteht durch aufmerksames Lesen. In § 2 SGB VI, der die versicherungspflichtigen Selbstständigen aufzählt, kommt weder „Physiotherapeut” noch „Krankengymnast” vor. Wer den Paragraphen liest, hält sich für frei.

Einschlägig ist Satz 1 Nummer 2: „Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen”. Die Deutsche Rentenversicherung fasst Heilmittelerbringer darunter, weil sie „in Abhängigkeit von der ärztlichen Verordnung” arbeiten, und stützt sich auf das Bundessozialgericht (11. November 2003, B 12 RA 2/03 R). Die Verfassungsbeschwerde einer selbstständigen Physiotherapeutin dagegen nahm das Bundesverfassungsgericht 2016 nicht zur Entscheidung an (1 BvR 1147/12).

Alles hängt damit an einem Merkmal: dem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Ein Auszubildender zählt mit, ein Minijobber zählt nach § 2 Satz 2 SGB VI ausdrücklich nicht.

Die Existenzgründerbefreiung hilft hier nicht. § 6 Absatz 1a SGB VI befreit für drei Jahre ausdrücklich nur Versicherungspflichtige nach § 2 Satz 1 Nummer 9 – die Pflegepersonen der Nummer 2 sind davon nicht erfasst. Wer sich darauf verlässt, bekommt die Beiträge Jahre später nachberechnet.

Was das kostet, steht in § 165 Absatz 1 SGB VI: Beitragsgrundlage ist die Bezugsgröße, für 2026 auf 3.955 Euro im Monat festgesetzt. Der Regelbeitrag liegt damit bei 735,63 Euro monatlich, bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme bei der Hälfte. Wer ein niedrigeres Arbeitseinkommen nachweist, zahlt auf dieses. Melden müssen Sie sich selbst, binnen drei Monaten (§ 190a SGB VI).

Die Berufsgenossenschaft hat die kürzeste Frist. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 9 SGB VII sind selbstständig im Gesundheitswesen Tätige kraft Gesetzes unfallversichert; die BGW führt Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ausdrücklich unter den pflichtversicherten Unternehmern. § 192 Absatz 1 SGB VII verlangt die Anzeige binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens.

Die Krankenversicherung ordnen Sie selbst neu: Wer hauptberuflich selbstständig ist, wird nach § 5 Absatz 5 SGB V nicht als Beschäftigter pflichtversichert; den Beitritt zur gesetzlichen Kasse müssen Sie nach § 9 Absatz 2 SGB V binnen drei Monaten anzeigen. Rechnen Sie mit einem Sockelbetrag: § 240 Absatz 4 SGB V setzt als beitragspflichtige Einnahme mindestens den neunzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag an, 2026 also rund 1.318 Euro im Monat – auch in einem Monat ohne Einnahmen.

Eine Berufshaftpflicht steht in keiner dieser Vorschriften und auch nicht im bundesweiten Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V. Das ist keine Entwarnung: Es heißt, dass niemand Sie an den Abschluss erinnern wird.

Räume, Öffnungszeiten und der Weg zur ersten Abrechnung

Die Anforderungen an die Praxis finden Sie nicht im Gesetz. Sie stehen in Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie und sind bis auf den Quadratmeter konkret:

  • Insgesamt mindestens 23 m² Therapiefläche, davon ein Behandlungsbereich mit mindestens 15 m² und einer mit mindestens 8 m². Je zusätzlichem gleichzeitig tätigen Leistungserbringer kommen 8 m² dazu.
  • Keine Durchgangsräume, mindestens 2,40 m lichte Deckenhöhe, in jedem Behandlungsbereich eine Möglichkeit zur Handdesinfektion.
  • Gerätegestützte Krankengymnastik verlangt zusätzlich mindestens 30 zusammenhängende m², je weiterem Gerät 4 m² mehr.

Dazu kommt eine Anforderung ohne Fläche: § 12 Absatz 1 des Vertrags verlangt, dass die Praxis an mindestens drei Tagen und 25 Stunden je Woche für gesetzlich Versicherte geöffnet ist. Neue Praxisräume sollen nach § 13 barrierefrei zugänglich sein; daneben gilt das Baurecht Ihres Bundeslandes.

Ohne Institutionskennzeichen fließt kein Geld. § 17 des Vertrags verlangt für jede Betriebsstätte ein IK nach § 293 SGB V, zu beantragen bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen im Hause der DGUV. Die Folge einer Lücke steht im Vertragstext: „Abrechnungen ohne IK oder mit fehlerhaftem IK werden von den Krankenkassen abgewiesen.” Das IK ist der Arbeitsgemeinschaft schon bei der Zulassung mitzuteilen, es gehört also nach vorn in den Zeitplan.

Auch die Praxissoftware ist keine Komfortfrage: § 302 Absatz 1 SGB V verpflichtet zugelassene Leistungserbringer, elektronisch oder maschinell verwertbar abzurechnen; andernfalls droht eine pauschale Rechnungskürzung von 5 Prozent. Über all dem steht die Zulassung nach § 124 SGB V mit eigenem Zeitplan – warum sie nicht mit der Praxis mitgeht, haben wir getrennt aufgeschrieben.

Drei Wege hinein – und was jeder zusätzlich verlangt

WegWas zusätzlich anfälltWo es eng wird
NeugründungRäume suchen, gegen Anlage 5 prüfen, ausbauen, ausstatten – vor der Prüfung durch die ArbeitsgemeinschaftDie fertige Ausstattung ist Zulassungsvoraussetzung: Miete läuft, bevor abgerechnet werden darf
ÜbernahmeKaufvertrag, Bewertung, Übergang der Arbeitsverhältnisse, eigene Zulassung trotz geprüfter RäumeKaufpreis am Stichtag fällig, Patientenstamm entscheidet danach neu
Raum in fremder Praxis, Praxisgemeinschafteigenes IK, eigene Zulassung, ein Vertrag, der Raumnutzung und Abrechnung sauber trenntein überwiegender Auftraggeber wirft die Statusfrage auf

Der dritte Weg sieht nach dem kleinsten Schritt aus und ist rechtlich der heikelste. Wer auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, fällt unter § 2 Satz 1 Nummer 9 SGB VI – dahinter steht die Frage, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. § 7a SGB IV eröffnet dafür ein Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, und zwar vorab.

Welcher der ersten beiden Wege trägt, ist eine eigene Rechnung: Übernahme und Neugründung in neun Kategorien. Was am Ende übrig bleibt, steht in Verdienst in der eigenen Praxis, die Entscheidungsfrage in Lohnt sich eine eigene Praxis.

Die Reihenfolge: was zuerst, was parallel läuft, was eine Frist hat

  1. Anforderungskatalog bei der Arbeitsgemeinschaft abfragen – vor jeder Unterschrift unter einen Mietvertrag. Ein Raum mit 22 Quadratmetern Therapiefläche ist nicht knapp bemessen, er ist unzulässig.
  2. Räume sichern und gegen Anlage 5 prüfen. Deckenhöhe und Durchgangsräume lassen sich nachträglich nicht verhandeln.
  3. Parallel: Finanzamt und Institutionskennzeichen. Beides blockiert einander nicht, und die Steuernummer brauchen Sie für die erste Rechnung.
  4. Zulassung beantragen, sobald Räume und IK stehen.
  5. Sozialversicherungen anmelden, sobald Sie die Tätigkeit aufnehmen. Diese Fristen laufen unabhängig von der Zulassung.
StelleWas zu tun istFristGrundlage
Berufsgenossenschaft (BGW)Unternehmen anzeigen1 Woche nach Beginn§ 192 Abs. 1 SGB VII
FinanzamtAufnahme der freiberuflichen Tätigkeit anzeigen1 Monat§ 138 Abs. 1 und 4 AO
Deutsche Rentenversicherungsich selbst melden3 Monate§ 190a Abs. 1 SGB VI
Krankenkassefreiwilligen Beitritt anzeigen3 Monate§ 9 Abs. 2 SGB V
Arbeitsgemeinschaft der KassenZulassung beantragenkeine gesetzliche Frist§ 124 SGB V

Die letzte Zeile ist die unangenehmste. Für jeden anderen Schritt sagt Ihnen das Gesetz, wie lange Sie Zeit haben. Für den einen Schritt, von dem Ihr Umsatz abhängt, schweigt es.

Wo dieser Weg in Wetter anfangen könnte

Physio Havacker sucht eine Nachfolge, und wir schlagen dafür den Umweg über eine Anstellung vor: erst mitarbeiten, später übernehmen. Wer hier schon gearbeitet hat, sieht Zulassungsunterlagen, Abrechnungslauf und Anforderungskatalog nicht zum ersten Mal am Tag der Antragstellung.

Die Praxis besteht seit über 40 Jahren in der Bahnhofstraße in Wetter, auf 260 Quadratmetern, über Fahrstuhl und Rampe barrierefrei erreichbar, mit Einzelbehandlungsräumen, Gymnastikraum, Bäderabteilung und Trainingsbereich für KGG. Geöffnet ist Mo–Do von 8 bis 12 und 15 bis 19 Uhr, freitags durchgehend von 8 bis 13:30 Uhr – deutlich über dem Mindestmaß von drei Tagen und 25 Wochenstunden. Wie eine Übergabe hier ablaufen würde, lesen Sie hier.

Dieser Artikel gibt den Stand vom 27. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rentenversicherungspflicht, gemischte Umsätze und die Umsatzsteuer auf Präventionsangebote gehören vor einen Steuerberater und, im Zweifel, in eine schriftliche Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Was brauche ich, um mich als Physiotherapeut selbstständig zu machen?

Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz haben Sie mit der staatlichen Prüfung. Dazu kommen die Anzeige beim Finanzamt, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, die Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung, die eigene Krankenversicherung, Praxisräume nach den Zulassungsvoraussetzungen, ein Institutionskennzeichen und – wenn Sie mit den gesetzlichen Kassen abrechnen wollen – die Zulassung nach § 124 SGB V.

Ist eine Physiotherapiepraxis freiberuflich oder gewerblich?

Freiberuflich. § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG führt die „Krankengymnasten“ als Katalogberuf, und die Gewerbeordnung nimmt die Heilberufe in § 6 Absatz 1 von ihrem Anwendungsbereich aus. Gewerblich wird es beim Verkauf von Waren und bei Angeboten ohne Heilbehandlungscharakter. In einer Personengesellschaft kann das nach § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG die gesamten Einkünfte gewerblich färben.

Muss ich als selbstständiger Physiotherapeut in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

In aller Regel ja. Die Deutsche Rentenversicherung ordnet Heilmittelerbringer den „Pflegepersonen“ nach § 2 Satz 1 Nummer 2 SGB VI zu, weil sie auf ärztliche Verordnung arbeiten; das Bundessozialgericht hat das bestätigt (B 12 RA 2/03 R). Die Pflicht entfällt nur, wenn Sie regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Minijobber zählen dafür nicht, Auszubildende schon. Melden müssen Sie sich binnen drei Monaten selbst.

Sind meine Leistungen als selbstständiger Physiotherapeut umsatzsteuerfrei?

Steuerfrei ist nach § 4 Nummer 14 Buchstabe a UStG die Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin, nicht der Beruf als solcher. Warenverkauf ist immer steuerpflichtig. Bei Präventions- und Wellnessangeboten kommt es auf die medizinische Indikation an – der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch eine vorbeugende Maßnahme bei medizinischer Indikation steuerfrei sein kann (XI R 19/12).

Wie groß muss eine Physiotherapiepraxis mindestens sein?

Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V verlangt eine Therapiefläche von mindestens 23 Quadratmetern, davon ein Behandlungsbereich mit mindestens 15 und einer mit mindestens 8 Quadratmetern. Für jeden weiteren gleichzeitig tätigen Leistungserbringer kommen 8 Quadratmeter dazu. Die lichte Deckenhöhe darf 2,40 Meter nicht unterschreiten. Gerätegestützte Krankengymnastik erfordert zusätzlich mindestens 30 zusammenhängende Quadratmeter.

Welche Fristen laufen ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit?

Die Anzeige bei der Berufsgenossenschaft ist nach § 192 Absatz 1 SGB VII binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens fällig. Die Anzeige der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt hat nach § 138 Absatz 4 AO einen Monat Zeit. Die Selbstmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung und die Anzeige des freiwilligen Beitritts zur Krankenkasse laufen jeweils drei Monate.

Quellen

  1. [1] § 18 EStG – Selbständige Arbeit — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  2. [2] § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  3. [3] § 4 EStG – Gewinnbegriff im Allgemeinen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  4. [4] § 11 GewStG – Steuermesszahl und Steuermessbetrag — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  5. [5] § 6 GewO – Anwendungsbereich — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  6. [6] § 4 UStG – Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  7. [7] § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  8. [8] BFH, Urteil vom 26.08.2014 – XI R 19/12 — Bundesfinanzhof (abgerufen 27.07.2026)
  9. [9] § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  10. [10] § 1 MPhG – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  11. [11] § 2 MPhG – Voraussetzungen der Erlaubnis — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  12. [12] § 2 SGB VI – Selbständig Tätige — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  13. [13] § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  14. [14] § 165 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen selbständig Tätiger — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  15. [15] § 190a SGB VI – Meldepflichten Selbständiger — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  16. [16] GRA zu § 2 SGB VI – Selbständig Tätige (Stand 07.12.2023) — Deutsche Rentenversicherung, rvRecht (abgerufen 27.07.2026)
  17. [17] Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung — Deutsche Rentenversicherung Bund (abgerufen 27.07.2026)
  18. [18] Rentenversicherungspflicht selbständiger Physiotherapeuten — Deutscher Verband für Physiotherapie (Physio Deutschland) (abgerufen 27.07.2026)
  19. [19] § 2 SGB VII – Versicherung kraft Gesetzes — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  20. [20] § 192 SGB VII – Meldepflichten der Unternehmer — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  21. [21] Pflichtversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer — Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) (abgerufen 27.07.2026)
  22. [22] § 5 SGB V – Versicherungspflicht — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  23. [23] § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  24. [24] § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  25. [25] § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  26. [26] Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 (SVBezGrV 2026) — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  27. [27] Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie (in Kraft seit 01.08.2021) — GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Physiotherapie, veröffentlicht vom vdek (abgerufen 27.07.2026)
  28. [28] Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie — GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Physiotherapie, veröffentlicht vom vdek (abgerufen 27.07.2026)
  29. [29] ARGE·IK – Institutionskennzeichen — Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen bei der DGUV (abgerufen 27.07.2026)

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Physio Havacker in Wetter (Hessen): über 40 Jahre am Ort, 260 m² neue barrierefreie Räume, sieben Behandlungsbereiche. Der Weg führt über die Anstellung — erst mitarbeiten, dann übernehmen.

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