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Eigene Praxis: Sie behandeln weniger und verwalten mehr

Der Schritt in die eigene Praxis ändert vor allem den Inhalt des Arbeitstages. Welche Pflichten der Vertrag nach § 125 SGB V an den Inhaber hängt, wie lange Krankenkassen Zahlungen zurückfordern dürfen – und fünf Fragen, die Sie sich vorher beantworten sollten.

Die Frage wird als Geldfrage gestellt und selten als Geldfrage entschieden. Was sich beim Schritt in die eigene Praxis am deutlichsten ändert, ist nicht die Höhe des Einkommens, sondern der Inhalt des Arbeitstages.

Was am Monatsende übrig bleibt, rechnet Verdienst in der eigenen Praxis durch. Hier geht es um die andere Hälfte der Entscheidung: um die Arbeit, die dazukommt, um das Risiko, das ein Angestellter nie zu sehen bekommt – und woran Sie erkennen, ob beides zu Ihnen passt.

Was ein Inhaber tut, während die Kolleginnen behandeln

Der IFK hat in seiner Wirtschaftlichkeitsumfrage 2016 für das Bezugsjahr 2014 erhoben, dass die wöchentliche Arbeitszeit eines Praxisinhabers „mittlerweile bei 45,38 Stunden pro Woche” liegt, gestiegen um 2,25 Stunden – getrieben von einer um rund 19 Prozent gestiegenen Arbeitszeit für Verwaltungstätigkeiten. Im selben Zeitraum beschäftigten 78,7 Prozent aller Praxen mindestens eine Kraft im Büro oder an der Rezeption, 2012 waren es 65,2 Prozent.

Diese Zahlen sind über zehn Jahre alt. Die aktuellere Hälfte der Antwort steht im Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V, den Sie mit der Zulassung anerkennen – auf 33 Seiten, die beschreiben, wofür Sie ab dem ersten Tag geradestehen.

Eine verbreitete Behauptung lässt sich dabei gleich aussortieren: Eine gesetzliche Pflicht zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement trifft Physiotherapiepraxen nicht. § 135a Absatz 2 SGB V nennt Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser sowie Erbringer von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen – zugelassene Heilmittelerbringer stehen dort nicht. Für Sie gilt § 14 des Vertrags, und der ist unangenehmer als ein Handbuch im Regal: Die Krankenkasse darf Ihre Vertragspflichten prüfen, nach 14 Tagen Ankündigung die Praxis begehen und Unterlagen einsehen.

Die Pflichten, die am Inhaber hängen und nicht am Behandler

PflichtWas konkret verlangt wirdGrundlage
Fachliche Leitungmuss gewährleistet sein; wer die Praxis besitzt, dort aber selbst nicht tätig wird, muss eine angestellte fachliche Leitung benennen§ 3 Abs. 2
PersonalmeldungenQualifikation, Name, Geburtsdatum, vereinbarte Wochenstunden und Einsatzort jeder Kraft vor Beginn der Tätigkeit unaufgefordert nachweisen; jede Änderung unverzüglich melden§ 3 Abs. 6
Haftung für fremde ArbeitSie haften für die Leistungen Ihrer Leistungserbringer „in gleichem Umfang wie für seine eigenen Leistungen”§ 3 Abs. 7
Verlaufsdokumentationfür jede behandelte Person, je Behandlungseinheit fortgeschrieben, fünf Jahre nach Ablauf des Abschlussjahres aufzubewahren§ 3 Abs. 13
Verordnungsprüfungjede Verordnung vor der Behandlung auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfenAnlage 3a Ziffer 4
Fortbildungmindestens alle zwei Jahre extern fachspezifisch; Nachweis auf Anforderung binnen eines Monats§ 14 Abs. 9
Zulassungsrelevante Änderungenmindestens zwei Wochen vor der Änderung anzeigen§ 11 Abs. 4
Öffnungszeitenmindestens drei Tage und 25 Stunden je Woche für GKV-Versicherte§ 12 Abs. 1
Abrechnungsformelektronisch oder maschinell verwertbar; andernfalls pauschale Rechnungskürzung von 5 Prozent des Rechnungsbetrages§ 18 Abs. 3

Zwei Zeilen verdienen einen zweiten Blick. Die Personalmeldung nach § 3 Absatz 6 macht aus jeder Einstellung, jeder Stundenänderung und jeder Kündigung einen Verwaltungsvorgang gegenüber der Arbeitsgemeinschaft. Und die 5 Prozent aus § 18 Absatz 3 schöpfen aus, was § 303 Absatz 3 SGB V zulässt: Das Gesetz erlaubt „bis zu 5 vom Hundert”, der Vertrag setzt den Höchstwert fest.

Das Absetzungsrisiko, das ein Angestellter nie sieht

Die Behandlung ist erbracht, das Gehalt dafür ist gezahlt – und die Vergütung ist trotzdem nicht sicher. Anlage 3a formuliert die Grundlage nüchtern: Ein Vergütungsanspruch setzt voraus, „dass die Heilmittelbehandlung auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen vertragsärztlichen Verordnung durchgeführt wurde”. Die Prüfung dieser Verordnung liegt bei Ihnen, nicht beim Arzt: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Heilmittelerbringer verpflichtet, „die Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen”.

Die Stellen, an denen dabei Geld verloren geht, sind fast nie fachlich:

  1. Der Behandlungsbeginn. Ohne Vermerk eines dringlichen Bedarfs muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, mit Dringlichkeitsvermerk innerhalb von 14 Tagen. Sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit (§ 6 Abs. 3 und 4).
  2. Die Unterbrechung. Pausiert eine Serie länger als 14 Kalendertage, verfallen die restlichen Behandlungseinheiten – es sei denn, Sie begründen die Pause mit T, K oder F (therapeutisch indiziert, Krankheit, Urlaub) auf dem Verordnungsblatt (§ 7 Abs. 3a).
  3. Die Gültigkeitsdauer. Eine Verordnung über bis zu sechs Behandlungseinheiten verliert drei Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit, eine größere nach sechs Monaten.
  4. Die Empfangsbestätigung. Die Leistung ist auf der Rückseite mit Datum darzustellen und von der versicherten Person zu unterschreiben. „Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig” (§ 5 Abs. 1). Ein Korrekturstift auf einem Verordnungsblatt ist ein Vertragsverstoß, kein Versehen.
  5. Die Abrechnungsfrist. Forderungen aus Vertragsleistungen können nach Ablauf von neun Kalendermonaten nicht mehr erhoben werden: „Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch” (§ 18 Abs. 5).

Setzt die Krankenkasse eine Verordnung ab, bekommen Sie nach Anlage 3a genau eine Nachbesserung: eine Kopie samt Begründung, drei Monate Zeit. Reichen Sie die Korrektur nicht fristgerecht ein, „bleibt die Absetzung bestehen, die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden”.

Alle Zahlungen der Krankenkassen erfolgen unter dem Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung. Neun Monate lang können Beanstandungen geltend gemacht und Rückforderungen mit Ihrer nächsten Abrechnung verrechnet werden – ausdrücklich auch ohne Ihr Einverständnis. Widersprechen Sie nicht innerhalb von neun Monaten nach Bekanntgabe, gilt die Beanstandung als anerkannt (§ 18 Abs. 10).

Ein angestellter Therapeut erfährt davon nichts. Sein Gehalt läuft, während die Verordnung geprüft wird, und es läuft weiter, wenn sie abgesetzt wird. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße – darunter ausdrücklich die nicht fristgerechte Beseitigung von Beanstandungen – berechtigen die Kassen nach § 20 zu Verwarnung, Abmahnung und Vertragsstrafe.

Fünf Fragen, die vor der Zahlenrechnung stehen

  1. Können Sie eine Kündigung aussprechen? Rechtlich ist die Hürde in einer kleinen Praxis niedrig: Der Kündigungsschutz des Ersten Abschnitts des KSchG gilt nach § 23 Absatz 1 nicht für Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten, wobei Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Stunden mit 0,75 zählen. Das Gesetz nimmt Ihnen die Entscheidung also gerade nicht ab. Bei einer Übernahme kommt § 613a Absatz 4 BGB dazu: Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam.
  2. Halten Sie einen Monat ohne Zahlungseingang aus? Abgerechnet wird monatlich bis zu dreimal für abgeschlossene Verordnungen, fällig sind die Rechnungen 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 18 Abs. 4 und 12). Zwischen Behandlung und Geld liegen Wochen, in denen Gehälter, Miete und Leasingraten pünktlich abgehen.
  3. Haben Sie jemanden, der die Buchhaltung versteht? Die Verlaufsdokumentation ist fünf Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht und sonstige Unterlagen sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Wer das nebenbei macht, macht es irgendwann nicht mehr.
  4. Was passiert, wenn Sie sechs Wochen ausfallen? Entgeltfortzahlung gibt es nicht. Hauptberuflich Selbstständige haben nur mit einer Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 SGB V Anspruch auf Krankengeld, und dieser Anspruch entsteht nach § 46 Satz 4 SGB V „von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an”. Der Betrieb muss parallel weiterlaufen: Nach § 3 Absatz 4 des Vertrags dürfen Sie sich bis zu sechs Monate vertreten lassen, müssen der Arbeitsgemeinschaft aber unverzüglich Personalien und voraussichtliche Dauer melden und die Qualifikation der Vertretung nachweisen.
  5. Wollen Sie in fünf Jahren noch selbst behandeln? Die Antwort hat eine vertragliche Folge. Wer eine Praxis besitzt, dort aber selbst nicht mehr tätig wird, muss nach § 3 Absatz 2 eine angestellte fachliche Leitung benennen – und findet damit genau die Fachkraft, die gerade am schwersten zu bekommen ist.

Wer bei drei dieser fünf Fragen ins Rechnen kommt statt ins Antworten, hat sein Ergebnis. Die formalen Voraussetzungen stehen davon unabhängig in Als Physiotherapeut selbstständig machen.

Vier Wege, die keine ganze Übernahme sind

Angestellte fachliche Leitung. Sie führen eine Praxis fachlich, ohne sie zu kaufen; § 3 Absatz 2 sieht das ausdrücklich vor. Der Unterschied steht einen Absatz davor: Die Verantwortung für die Zulassungspflichten trägt der zugelassene Leistungserbringer, und er haftet auch für Ihre Behandlungen. Sie tragen die fachliche Last ohne die unternehmerische. Geteilt werden darf die fachliche Leitung außerdem im Job-Sharing.

Praxisgemeinschaft. Der Begriff kommt im Vertrag nicht vor, und das ist keine Formalie. Jede zugelassene Person braucht eine eigene Zulassung und ein eigenes Institutionskennzeichen je Betriebsstätte (§ 17 Abs. 1), abgerechnet wird getrennt. Geteilt werden Räume und Kosten – wobei Anlage 5 für jeden zusätzlichen gleichzeitig tätigen Leistungserbringer einen weiteren Behandlungsbereich von mindestens 8 m² verlangt.

Schrittweise Beteiligung. Hier entscheidet die Reihenfolge. Die Zulassung endet nach § 11 Absatz 7 bei einer Änderung der Rechtsform: Wird aus einer Einzelpraxis eine Personengesellschaft, ist sie neu zu beantragen – geprüft werden dann nur die persönlichen Voraussetzungen und die Pflichtausstattung, nicht die Räume. Danach gilt der Satz, der diesen Weg trägt: Die Zulassung endet nicht, wenn weitere Personen in die Personengesellschaft aufgenommen werden oder aus ihr ausscheiden. Anteile lassen sich über Jahre übertragen, ohne die Zulassung jedes Mal neu zu riskieren.

Übernahme mit Übergangsphase. Der Übergeber arbeitet nach dem Stichtag angestellt weiter und übergibt Patienten und Zuweiser persönlich. Für den Wechsel selbst hat der Vertrag vorgesorgt: Läuft eine Verordnung über zwei Praxen, ist die zweite Abrechnung nach § 18 Absatz 11 über eine gekennzeichnete Verordnungskopie möglich. Wann dieser Weg dem Neuanfang überlegen ist, steht in Übernehmen oder neu gründen, die Prüfreihenfolge in der Checkliste zur Praxisübernahme.

Was das für die Praxis in Wetter bedeutet

Physio Havacker in der Bahnhofstraße besteht seit über 40 Jahren und sucht eine Nachfolge. Der Weg, den wir dafür vorschlagen, ist der vierte aus der Liste oben, nur andersherum begonnen: erst angestellt mitarbeiten, dann übernehmen. Wer ein Jahr hier gearbeitet hat, kennt die Verordnungsprüfung, den Abrechnungslauf und die Beanstandungen aus dem Alltag – und weiß vor der Unterschrift, ob er diese Arbeit will.

Die Praxis hat 260 Quadratmeter, ist über Fahrstuhl und Rampe barrierefrei erreichbar und verfügt über Einzelbehandlungsräume, einen Gymnastikraum, einen Trainingsbereich für gerätegestützte Krankengymnastik und eine Bäderabteilung. Die offene Stelle ist in Voll- oder Teilzeit ab 15 Wochenstunden zu besetzen, Fortbildung wird gefördert. Wer nach diesem Fragenkatalog immer noch weitermachen will, findet den konkreten Weg hier beschrieben.

Dieser Artikel gibt den Stand vom 27. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Vertrags samt Anlagen.

Häufige Fragen

Lohnt es sich als Physiotherapeut, selbstständig zu machen?

Das entscheidet sich weniger am Einkommen als daran, ob Sie die Arbeit wollen, die dazukommt. Ein Inhaber behandelt weniger und übernimmt Personalführung, Verordnungsprüfung, Abrechnung, Dokumentation, Fortbildungsnachweise und die Haftung für die Arbeit seiner Angestellten. Prüfen Sie vor der Zahlenrechnung, ob Sie eine Kündigung aussprechen, einen Monat ohne Zahlungseingang überstehen und einen längeren eigenen Ausfall organisieren können.

Welche Pflichten hat ein Praxisinhaber in der Physiotherapie?

Der Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V verlangt unter anderem eine gewährleistete fachliche Leitung, den unaufgeforderten Nachweis von Qualifikation, Wochenstunden und Einsatzort jeder Fachkraft vor Beginn der Tätigkeit, eine je Behandlungseinheit fortgeschriebene Verlaufsdokumentation mit fünf Jahren Aufbewahrung, externe fachspezifische Fortbildung mindestens alle zwei Jahre und Öffnungszeiten von mindestens drei Tagen und 25 Stunden je Woche.

Wie lange können Krankenkassen eine Abrechnung beanstanden?

Neun Monate. Nach § 18 Absatz 10 des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V erfolgen alle Zahlungen unter dem Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung; Beanstandungen sind innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Rückforderungen dürfen innerhalb der neun Monate auch ohne Einverständnis mit der nächsten Abrechnung verrechnet werden. Widersprechen Sie einer Beanstandung nicht binnen neun Monaten nach Bekanntgabe, gilt sie als anerkannt.

Muss eine Physiotherapiepraxis ein Qualitätsmanagement einführen?

Nicht nach § 135a Absatz 2 SGB V – dort sind Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehaeinrichtungen genannt, nicht die zugelassenen Heilmittelerbringer. Maßgeblich ist stattdessen § 14 des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V: Krankenkassen dürfen die Vertragspflichten prüfen, nach 14 Tagen Ankündigung die Praxis begehen und Unterlagen einsehen.

Was passiert mit der Praxis, wenn der Inhaber längere Zeit ausfällt?

Nach § 3 Absatz 4 des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V darf der zugelassene Leistungserbringer oder die fachliche Leitung bis zu sechs Monate vertreten werden, etwa bei Krankheit, Urlaub, Fortbildung oder Elternzeit. Die Personalien der Vertretung und die voraussichtliche Dauer sind der Arbeitsgemeinschaft unverzüglich mitzuteilen, und die Vertretung muss die Zulassungsqualifikation nachweisen. Wird der Zeitraum überschritten, ist eine neue fachliche Leitung zu benennen.

Gibt es einen Weg zwischen Anstellung und eigener Praxis?

Mehrere. Sie können als angestellte fachliche Leitung eine Praxis fachlich führen, ohne sie zu besitzen – die Verantwortung aus der Zulassung bleibt dabei beim Inhaber. Die fachliche Leitung darf im Job-Sharing geteilt werden. In einer Personengesellschaft ist eine schrittweise Beteiligung möglich, ohne dass die Zulassung endet. Und eine Übernahme lässt sich mit einer Übergangsphase koppeln, in der der Übergeber angestellt weiterarbeitet.

Quellen

  1. [1] Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 04.04.2022 — GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Physiotherapie, veröffentlicht von der AOK-Gemeinschaft (abgerufen 27.07.2026)
  2. [2] Anlage 3a: notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung „Ärzte“, Lesefassung gültig ab 01.12.2024 — GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Physiotherapie, veröffentlicht von Physio Deutschland (abgerufen 27.07.2026)
  3. [3] Anlage 5: Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie — GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Physiotherapie, veröffentlicht vom vdek (abgerufen 27.07.2026)
  4. [4] Schlechte wirtschaftliche Lage gefährdet physiotherapeutische Versorgung (27.01.2017, IFK-Wirtschaftlichkeitsumfrage 2016, Bezugsjahr 2014) — Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) (abgerufen 27.07.2026)
  5. [5] § 125 SGB V – Verträge über die Heilmittelversorgung — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  6. [6] § 135a SGB V – Verpflichtung zur Qualitätssicherung — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  7. [7] § 303 SGB V – Ergänzende Regelungen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  8. [8] § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  9. [9] § 44 SGB V – Krankengeld — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  10. [10] § 23 KSchG – Geltungsbereich — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  11. [11] § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)
  12. [12] § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen 27.07.2026)

Diese Praxis sucht eine Nachfolge

Physio Havacker in Wetter (Hessen): über 40 Jahre am Ort, 260 m² neue barrierefreie Räume, sieben Behandlungsbereiche. Der Weg führt über die Anstellung — erst mitarbeiten, dann übernehmen.

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